Allgemeine
Geschäftsbedingungen und Garantiebestimmungen
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Garantiebestimmungen zur Ansicht sowie zum kostenlosen Download.
Für etwaige Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Berater jederzeit gerne zur Verfügung!
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | SCL Lichtlösungs GmbH
2024 SCL Lichtlösungs GmbH | Irrtümer und Druckfehler vorbehalten
§ 1 Grundlagen und Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
§ 2 Angebote
Angebote von SCL Lichtlösungs GmbH gelten als freibleibend und unverbindlich, insbesondere bleibt der zwischenzeitliche Verkauf der angebotenen Ware vorbehalten. Für sämtliche Angebots- und Projektunterlagen samt allen zugehörigen Beilagen und Mustern, Maßbildern und Beschreibungen gilt außerdem der Vorbehalt der gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Die Angebote gelten soweit nicht anders schriftlich vereinbart für einen Zeitraum von 2 Monaten. Die angebotenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
§ 3 Vertragsschluss / Vertragsinhalt
I. Der Händler erklärt verbindlich mit Bestellung der Ware diese erwerben zu wollen (unabhängig von der Bestellmethode). Die Annahme der Bestellung durch SCL Lichtlösungs GmbH kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erfolgen.
II. Folgende Änderungen der Vertragsprodukte behalten wir uns nach Vertragsschluss vor: Produktänderungen im Zuge der ständigen Produktverbesserung und -weiterentwicklung; geringfügige und unwesentliche Farb-, Form-, Design-, Maß-, Gewicht- oder Mengenabweichungen; handelsübliche Abweichungen.
III. Nach Vertragsschluss sind Änderungen der Bestellungen durch den Kunden nur mit Zustimmung des Verkäufers und unter Vorbehalt der Schadloshaltung möglich.
IV. Besondere Anweisungen des Kunden (wie Lieferwünsche, Termine, Rabatte etc.) werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese unsererseits im Rahmen der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich anerkannt werden.
V. Lieferterminverzögerungen können eintreten (etwa durch Verzögerungen in Transport oder Herstellung) und sind kein Grund für den Vertragsrücktritt oder Pönalen.
VI. Die genannten Preise sind unsere derzeitigen Verkaufspreise und basieren auf den zurzeit gültigen Material- und Einkaufspreisen und Löhnen. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 3 Monate, ohne dass wir eine Lieferverzögerung zu vertreten haben, kann der Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn-, Einkaufs- und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöht werden. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 25%, ist der Händler berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
VII. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
§ 4 Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Die Preise werden nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von uns berechnet und sind Bestandteil des Vertrages. (Druckfehler und Irrtum vorbehalten) Änderungen werden individuell gesondert vereinbart. Die Preise verstehen sich netto ab unserem Lager in Schwoich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausschließlich Verpackung und Montage. Fracht-, Porto-, Zoll-, Transport-, Versicherungs- und sonstige Nebenkosten werden nach dem Stand zum Zeitpunkt der Bestellung gesondert erhoben. Alle Preise verstehen sich inklusive etwaiger Entsorgungsgebühren im Hinblick auf die Europäische Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronischen Altgeräte (WEEE).
II. Lieferungen erfolgen ausschließlich zu der im Auftrag bestätigten Zahlungsbedingung. Die Geltendmachung von Mängeln oder Minderungen berührt die Fälligkeit der übrigen Kaufpreiszahlung nicht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
III. Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg, sowie Schäden trotz ordnungsgemäßer Verpackung hat der Kunde innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Postamt bzw. Zustellunternehmen zu beanstanden. Die Vorlage der erstellten Niederschrift ist Voraussetzung für die Ersatzlieferung.
IV. Zahlungen sind ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung (grundsätzlich EUR) und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Davon abweichende Zahlungsbedingungen oder Abmachungen gelten nur unter Vorbehalt unserer schriftlichen Zustimmung.
V. Zur Absicherung des Kreditrisikos behalten wir uns vor eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und eine geeignete Zahlungsart vorzuschlagen.
VI. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. § 5 Minderbestellzuschlag Für alle Bestellungen, die unter einem Nettowarenwert von 50 EUR liegen, wird ein Zuschlag von 8 EUR (netto) pro Lieferung berechnet. Rückstandslieferungen bzw. Teilmengenlieferungen, die auf unserem Verschulden beruhen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
§ 5 Mindestbestellwert-Zuschlag
Für jede Lieferung mit einem Nettowarenwert von weniger als 50 EUR wird ein Zuschlag von 8 EUR (netto) erhoben. Diese Regelung gilt nicht für verspätete Lieferungen oder Teillieferungen, die wir zu vertreten haben.
§ 6 Online-Bestellungen
Diesbezüglich gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
― Zugang zur Bestellplattform erhält jeder Gewerbetreibende, der das entsprechende Registrierungsformular unserer Bestellplattform ausgefüllt hat.
― Die registrierte Person verpflichtet sich das Passwort sofort nach Erhalt zu ändern und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
― Der Kunde akzeptiert alle mit seinen Login-Merkmalen vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Online-Bestellsystem des Verkäufers als für ihn verbindlich.
― Bei Bestellungen auf der Bestellplattform kann der Vertragsabschluss auch durch Absenden einer E-Mail erfolgen, in welcher der Auftrag bestätigt wird.
― Wir übernehmen keinerlei Gewähr für fehlerfreies Funktionieren der Online Bestellplattform und schließen die Haftung für Schäden aus der Benützung desselben ausdrücklich aus. Ausgeschlossen wird auch jede Verantwortung und Haftung für Zugangsstörungen, wie bspw. mangelnde oder mangelhafte Verfügbarkeit des Online-Bestellsystems oder fehlerhafte Übermittlung von Informationen und Erklärungen bei Benützung der Bestellplattform.
― Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er durch die Benützung der Bestellplattform aus dem Ausland Regeln des ausländischen Rechts verletzen kann, bspw. durch Einsatz der in der Bestellplattform verwendeten Verschlüsselungsverfahren. Wir lehnen diesbezüglich jede Haftung und Verantwortung ab.
§ 7 Gefahrübergang/ Transport
I. Sobald der Leistungsgegenstand zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist, geht auch bei frachtfreier Lieferung die Gefahr auf den Händler über. Dem Händler ist es nicht erlaubt, die Lieferung unter Vorbehalt anzunehmen. Er ist verpflichtet diese abzunehmen.
II. Er darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
III. Werden innerhalb vereinbarter Fristen Lieferungen vom Händler nicht angenommen oder Bestellungen nicht abgerufen, haben wir das Recht, nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten.
IV. In diesem Fall schuldet der Händler mindestens einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30% des Netto- Auftragswertes, soweit er nicht einen geringeren Schaden nachweist.
V. Bei Beschädigung oder Verlust des Leistungsgegenstandes auf dem Transport, ist der Händler verpflichtet beim Frachtführer unverzüglich die Protokollierung des Schadens zu veranlassen. Hiervon ist uns innerhalb von 3 Tagen schriftlich Mitteilung zu machen. Transportschäden stellen keinen Sachmangel dar. Wir haften nicht für Transportschäden.
VI. Unrichtige oder unvollständige Lieferungen sind uns innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft des Leistungsgegenstandes am Bestimmungsort schriftlich im Einzelnen anzuzeigen, ansonsten sind jegliche Ersatzansprüche ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
I. Für Schäden, insbesondere Folgeschäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Artikel entstehen, haften wir nicht.
II. Wir haften nur für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war und der auf Umständen beruht, die uns bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.
§ 9 Gewährleistung
I. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Voraussetzung: die fristgerechte Bezahlung der Ware. Die Gewährleistung für die Lieferung von gebrauchten Sachen, Leuchtmittel, Restposten und Auslaufartikel wird ausgeschlossen.
II. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware durch ein Verschulden des Kunden/Händlers beschädigt oder zerstört wurde. Dies gilt insbesondere, wenn die Ware unsachgemäß behandelt, mechanisch beschädigt, geöffnet, umgebaut oder durch Verbindung mit anderen Geräten zerstört oder beschädigt wurde.
III. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche des Kunden/Händler, ist die schriftliche unverzügliche Anzeige offensichtlicher Mängel, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Empfang der Ware. Bei der Entdeckung nicht offensichtlicher Mängel gilt die Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung des Mangels. Die rechtzeitige Absendung der Anzeige reicht für die Wahrung der Rechte des Händlers aus. Ansonsten gilt die Ware auch in Ansehung des jeweiligen Mangels als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Es gilt ergänzend § 377 HGB.
IV. Wir leisten zunächst nach unserer Wahl Gewähr für Mängel der Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde/Händler grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
V. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nur auf die von uns gelieferten Waren nicht jedoch auf etwaige Folgekosten, wie Arbeitszeit, Anfahrt etc. Insbesondere vor Weiterverarbeitung ist der Händler verpflichtet die Produkte auf ordnungsgemäße Funktion zu prüfen.
VI. Wir übernehmen eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bestellten Waren, nicht aber für Sachgesamtheiten, es sei denn, es wird diese ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart.
VII. Die Annahme von reklamierten Waren stellt kein Anerkenntnis eines Gewährleistungsanspruches dar.
§ 10 Reklamationsrichtlinien
Voraussetzungen für Reklamationen im Rahmen der Gewährleistung ist § 7.
I. Reklamationen sind über die Bestellplattform (Menüpunkt: Retouren) schriftlich anzumelden.
II. Dabei sind Rechnungsnummer, Artikelnummer und Grund der Beanstandung zu nennen.
III. Unfreie Rücksendungen können nicht entgegengenommen werden.
IV. Wir prüfen die Ware und bessern im Falle einer berechtigten Reklamation durch Reparatur oder Tausch nach.
V. Ist eine Reparatur sowie der Tausch der Ware in die gleiche Qualität nicht möglich, so behalten wir uns den Tausch in eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware vor.
VI. In keinem Fall gewähren wir einen Vorabtausch. Im Falle eines Vorabkaufs trägt der Händler das alleinige Risiko.
§ 11 Kulanzrichtlinien
Wir ermöglichen unseren Händlern unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückgabe ausschließlich unversehrter und original verpackter Ware. Sonderanfertigungen Sonderausstattungen, Restposten, Auslaufartikel sind vom Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. Die Rücknahme von unversehrter Ware führt zu einem Mehraufwand unsererseits auf dessen Basis wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 25 % des Nettoverkaufspreises der Ware lt. Ihrer Bestellung geltend machen.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
I. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
II. Der Händler ist bis auf Widerruf ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungsgegenstände im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Im Fall der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Händler schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Händler ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nicht anderweitig darüber verfügen. Der Händler verpflichtet sich, mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot zu vereinbaren, soweit hiervon unsere Sicherungsrechte betroffen werden. Besteht ein Abnehmer des Händlers auf einem Abtretungsverbot, so hat der Händler uns hiervon unverzüglich zu unterrichten. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Händler insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
III. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Es gilt als vereinbart, dass der Händler uns anteilmäßig Eigentum überträgt, wenn die Vermischung der Sache in einer Weise erfolgt, dass die Sache des Händlers als Hauptsache anzusehen ist. Der Händler wahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
§ 13 Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollten wir nach Vertragsschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei uns verfügbar ist, oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, weil der Hersteller diese Ware oder Dienstleistung aus Gründen der Insolvenz oder einer Betriebsschließung nicht mehr produziert oder vertreibt, können wir entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder liefern, wenn diese nur geringfügig (bspw. Farbe) bei gleicher oder ähnlicher Funktion abweicht. Außerdem steht uns frei entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erhaltene Zahlungen werden wir umgehend nach einem Vertragsrücktritt an den Kunden rückerstatten. Bei Bestellung auf offene Rechnung erfolgt eine Gutschrift auf dem Kundenkonto.
§ 14 Druck-/Satzfehler
Sollten wir nachträglich feststellen, dass sich bei den Produktangaben ein Fehler eingeschlichen hat, kann der Kunde den Auftrag unter den gültigen Konditionen nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigen. Andernfalls sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche.
§ 15 Musterlieferung
I. Eine Musterlieferung ist eine verkaufsfördernde Maßnahme. Der Händler erhält die Möglichkeit 1 Stück je Artikel zu einem vergünstigten Preis zu bestellen. Der Wunsch einer Musterlieferung muss bei der Bestellung angegeben werden.
II. Bei Auslieferung der Ware als Muster erfolgt eine Fakturierung zu den vereinbarten Standardkonditionen.
III. Musterwaren sind vom Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
§ 16 Produktdatenbereitstellung
SCL Lichtlösungs GmbH bietet seinen registrierten Kunden die Möglichkeit des Downloads der aktuellen Produktliste inkl. tagesaktueller Produktverfügbarkeiten als .csv-Datei. Aufgrund der dynamischen LED-Entwicklung und gesteigerter Kundenanforderungen wird das Produktprogramm stets erweitert und verändert. Es ist die Pflicht des Kunden die Dateien in regelmäßigen Abständen (empfohlen wird mind. 1x im Monat) zu aktualisieren.
§ 17 Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht
I. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
II. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
III. Bilder, Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur möglich auf Anfrage und gegen individuelle, schriftliche Genehmigung.
§ 18 Schlussbestimmungen
I. Erfüllungsort ist unser Firmensitz in 6334 Schwoich, Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag, einschließlich dieser Bedingungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist Schwoich, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch gegenüber Vertragspartnern im Ausland.
II. Für alle Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das österreichische Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980) zur Anwendung.
III. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
IV. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Händler unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen gewollt war. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.